Scheitern des Straßenverkehrsgesetz verhindert mehr Sicherheit und Klimaschutz in Bad Honnef

Am 24.11.2023 blockierte der Bundesrat überraschend die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes, welche Bundesregierung und Bundestag bereits beschlossen hatten. Durch die Änderungen sollten Kommunen und Gemeinden mehr Freiheiten zur Einführung von Tempo 30-Straßen erhalten. Dabei sollten neben der Steigerung der Verkehrssicherheit auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung die Ausweisung einer Tempo 30-Straße begründen können. Bad Honnef ist – wie über 1.000 weitere Kommunen – Mitglied der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“, welche hierzu mehr Gestaltungsfreiheiten für die Kommunen fordert. 

In Erwartung dieser neuen Gestaltungsfreiheiten hatten die Bad Honnefer Grünen im letzten Ausschuss für Umwelt, Mobilität, Klimaschutz und Wald am 16.11.2023 erfolgreich einen Antrag zur Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Ausweisung von Tempo 30 in Bad Honnef eingebracht. Fraktionsübergreifend wurde einstimmig beschlossen, dass die Stadtverwaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km pro Stunde für die Linzer Straße, die Rhöndorfer Straße sowie die Hauptstraße prüfen solle. Tempo 30 auf diesen Straßen würde nicht nur zur Verkehrssicherheit, insbesondere von Radfahrer:innen und Fußgänger:innen beitragen. Damit würde auch ein Beitrag für die Erreichung der beschlossenen Klimaziele der Stadt Bad Honnef geleistet, ohne finanzielle Belastungen für den angespannten Haushalt unserer Kommune. Außerdem würde Tempo 30 die Lärmbelastung für Anlieger:innen reduzieren.

Überraschend ist, dass der Bundesrat den Kommunen die Gestaltungsfreiheit nun verwehrt und sich NRW auf Drängen der CDU enthalten hat. Schließlich hatte die schwarz-grüne Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, man werde sich „im Rahmen der Novellierung der Straßenverkehrsordnung dafür einsetzen, dass Kommunen mehr Handlungsfreiheit zur Steigerung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität erhalten“. Dass der Koalitionspartner CDU sich nicht an diese Abmachung nicht hält, ist überaus enttäuschend und in der Sache nicht nachvollziehbar. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung oder der Bundestag den Vermittlungsausschuss anruft, damit die Gesetzesnovelle doch noch in die Straßenverkehrsordnung umgesetzt werden kann. 

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