Antrag Corona-Prävention an Schulen – Förderverfahren für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen 12. September 202125. Oktober 2022 Ein gemeinsamer Antrag für den Bildungsausschuss Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 hat der Bund das Förderprogramm von stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) erweitert. Gefördert wird seitdem auch der erstmalige Einbau (Neueinbau) von RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren. Der Höhe nach werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 Euro pro Standort. Die Förderung wird unabhängig davon gewährt, ob die betreffenden Räume über Fenster gelüftet werden können oder nicht. Vor dem Hintergrund dieses Förderprogramms von stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren, stellen die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Bürgerblock einen gemeinsamen Antrag im nächsten Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur.. 2021-21-09-Gemeinsamer_Antrag_RLT-AnlagenHerunterladen