Anträge aus der AG Mobilität

Folgende Anträge wurden im Umwelt- und Mobilitätsausschuss zum Thema Mobilität besprochen. Das Ergebnis ist, dass die Anträge zur Sicherung des Radweges in der Linzer Str., Verbesserung der Wege-Struktur für Fußgänger:innen und Verbesserung der Verkehrssicherheit im Stadtteil Selhof nur als Prüfauftrag in die Verwaltung eingebracht werden können.

–> Diese wurden einstimmig mit einer Enthaltung von der CDU angenommen.

Anträge zur Beschlussempfehlung

1. Auf der Abbiegespur von der Linzer-Str. nach rechts in die Menzenberger-Str. ist der Überweg durch unterbrochene Streifen auf der Fahrbahn in der gleichen Weise zu markieren, wie der Überweg auf der Hauptfahrbahn.
Begründung: Ausweislich der Überreste an der stillgelegten Anlage für den Rechtsabbieger waren entsprechende Sicherungen vorhanden. Die Fahrbahnkennzeichnung muss wegen der offensichtlich gleichen Verkehrssituation in der gleichen Weise ausgeführt werden wie die Übergänge über die Haupfahrtbahn.

2. Der Fußweg entlang der Linzer-Str. stadtauswärts ist für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen durch die bestehende Beschilderung in beide Richtungen freigegeben. Die bestehende Beschilderung ist um das Zusatzzeichen 1000-31 (zwei entgegengerichtete senkrechte Pfeile) zu ergänzen.
Begründung: Der schon nach der jetzigen Beschilderung zulässige Begegnungsverkehr von Radverkehr auf dem mit den Fußgänger:innen gemeinsam nutzbaren Geh-/ Fahrweg muss zur besseren Vorhersehbarkeit möglicher Verkehrssituationen, und damit zur Gefahrenabwehr, durch die entsprechende Beschilderung klar erkennbar gemacht werden.

3. An den acht Einmündungen (ohne Floßweg) ist jeweils hinter der Flucht des Fuß-/Fahrradweges auf der Fahrbahn eine durchgehende Haltelinie aufzubringen. Außerdem sind statt der jetzigen Beschilderung Stoppschilder Zeichen 206 und Zusatzzeichen 1000-32 (Radweg kreuzt) anzubringen.
Begründung: An allen Einmündungen in die Linzerstraße von Süden (ohne Floßweg) ist für Fahrzeugführer:innen keine oder nur eine sehr späte Einsicht in den querenden Verkehr möglich. Zur Sicherung der Situationen ist vor dem querenden Fußgänger-/Fahrradweg auf der Straßenfahrbahn jeweils eine durchgehende Haltelinie aufzubringen und die Einmündung statt der bestehenden Beschilderung jeweils mit Zeichen 206 (Stoppschild) und dem Zusatzzeichen 1000-32 (Fahrradfahrer:innen kreuzen von rechts und links ) zu versehen. Damit wird der Fahrzeugverkehr rechtzeitig vor dem querenden Fahrradweg zum Anhalten gebracht und die Querungssituation verdeutlicht.

4. An der Einmündung Karlstr.-Linzerstr. von Osten ist wegen der nicht einsehbaren Ampel ausreichend vor der Stopp-Beschilderung das Zeichen 131 (Achtung Ampel) und das Zusatzzeichen 1000-21 (Gefahrenstelle rechtsweisend) anzubringen.
Begründung: Rechts, unmittelbar nach der angesprochenen Einmündung befindet sich eine Ampelanlage. Diese kann an aus der einmündenden Karlstr. nicht erkannt werden. Der Anhalte- und Warteraum an der Ampel ist äußerst knapp bemessen. Vor allem Radfahrer:innen geraten – auch wegen der Abschüssigkeit der Karlstr. – durch diese unvorhersehbare Situation sehr häufig in Schwierigkeiten, bei roter Ampel rechtzeitig zu halten, weil der Einmündungsbereich dazu auch verlassen werden muss. Mit der beantragten Beschilderung wird auf diese Gefahr klar und eindeutig hingewiesen und die Gefahr deutlich gemindert.

1. Zur Anbindung Selhofs an die Gewerbegebiete im Südwesten wird die zwischen den Abschnitten Franz-Josef-Schneider-Straße und Berck-Sur-Mer-Straße auf der Linzerstraße befindliche Verkehrsinsel um einen
vollwertigen Zebrastreifen ergänzt.
Begründung: Die vorhandene Verkehrsinsel führt ohne Zebrastreifen zu häufigen Unsicherheiten bei Fußgänger:inen und Kraftfahrer:innen über die Bevorrechtung und ist damit kein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Der Zebrastreifen würde außerdem die notwendige Verbindung zwischen der Bushaltestelle auf der Westseite der Linzer-Str. und dem auf der gegenüberliegenden Seite liegenden Neuen Friedhof schaffen.

2. Vollwertige Zebrastreifen sind ebenfalls für den Fußgängerverkehr für die Verkehrsinseln nördlich des Kreisverkehrs auf der Linzerstraße Höhe Am Weiher und im Saychnen Hof auf der Höhe “Walkenbach” einzurichten.
Begründung: Wesentliche Absicherung der Querungsmöglichkeit für Fußgänger:innen an Stellen mit hohem Bedarf und jeweils eindeutiger Klärung der Bevorrechtung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer:innen.

3. Einrichtung eines Zebrastreifens auf Höhe der Haltestelle “Städtisches Kurhaus”
Begründung: Eine hohe Anzahl von Schüler:innen oder Besucher:innen des Kurparks müssen derzeit die stark frequentierte Straße überqueren und bedarf stärkerer Verkehrssicherheit.

1. An den Einmündungen aller untergeordneten Straßen sind Wartelinien (sogenannte “Haifischzähne”) einzuzeichnen. Der Verkehr aus diesen Straßen hat Vorfahrt zu gewähren.
Begründung: Durch die zumeist bestehende Enge der Einmündungen und die schlechten Sichtwinkel sind diese Markierungen notwendig. Beispiele sind die entsprechenden Markierungen im Kreuzungsbereich Menzenberger-Str./ Schulstr./ Berliner Str. Nach kursorischer Prüfung kommen für solche Markierungen die Einmündungsbereiche der folgenden Straßen in Betracht:
-Kucksteinstr./ Martinsweg/ Schulstraße/ Grabenstr./ Kapellenstr./ Brunnenstr./Haardweg

2. Der Gehweg auf der rechten Seite der Menzenberger-Straße in ost wärtiger Richtung zwischen der Verengung nach der Sporthalle und dem Eingang zum Stadion ist auf das 1,5fache zu verbreiten und mit einem vollwertigen Bordstein von der Fahrbahn abzugrenzen.

3. Alle Einbahnstraßen, in denen ein Gegenverkehr durch Fahrräder zulässig ist, sind am Anfang und bei jeder Fortsetzung so zu beschildern (Zusatzzeichen 1000-33), dass diese Situation aus Sicht des Autofahrers eindeutig zu erkennen ist.

4. Rechtzeitig vor allen Grundstücken mit Schul-, Kindergarten- und vergleichbaren Widmungen sind – soweit dies der Straßenverlauf zulässt, andernfalls mit kürzerem Abstand – mindestens 50 Meter vorher perspektivisch gut erkennbare Bodenmarkierungen der Geschwindigkeitsregelung “30km/h” und des Zeichens 136 aufzubringen (“Beispiele Menzenberger Str. zwischen Kucksteinstraße und Schulstraße, Martinsweg”)

1. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den Bahnhof Bad Honnef (bis zu einer möglichen Verlegung, ggf. 2026)) und den Bahnhof Rhöndorf durch vorübergehende Maßnahmen (15 und 16 des Radverkehrs-Konzeptes) fahrradfreundlicher zu gestalten.
Begründung: Auch wenn an beiden Bahnhöfen Veränderungen geplant sind, so wird deren Umsetzung noch einige Jahre dauern. Weder am Honnefer noch am Rhöndorfer Bahnhof gibt es im Bereich der Treppenanlagen Schieberillen, die den Fahrradtransport erheblich erleichtern würden. Außerdem besteht am Bahnhof Bad Honnef (Rhein) ein dringend nach oben korrigierbarer Bedarf an Fahrradbügeln, um Fahrräder sicher abzuschließen. Hierzu sollte mit der DB Netz AG/ GO Rheinland Kontakt aufgenommen
werden.

2. Es ist zu prüfen, ob das Dach der geplanten Mobilstation am Bahnhof Bad Rhöndorf ( und perspektivisch ebenfalls Bad Honnef) mit Photovoltaik ausgestattet werden kann.
Begründung: Der Landtag NRW hat darüber zu entscheiden, ob Mobilstationen, die mit alternativer Energie versorgt werden, priorisiert werden. Ohne eine nachhaltige Energieversorgung könnte das zu einer Verschiebung der Maßnahme führen, wenn die Mittel noch nicht ganz zur Verfügung stehen.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.