Anträge am 25. Mai 2023

Wir werden im Umweltausschuss am 25. Mai 2023 folgende(n) Antrag und Anfragen stellen. Die Antworten folgen.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewirtschaftung aller städtischen Grünflächen zur Förderung der biologischen Vielfalt weiter zu optimieren. Diese Flächen sollen den Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes („Insektenschutz in der Kommune“) entsprechend entwickelt und dauerhaft gepflegt werden. Kostenneutrale Maßnahmen sind kurzfristig umzusetzen. Darüber hinaus prüft die Stadtverwaltung für geeignete nicht kostenneutrale Maßnahmen die Förderkulisse.

Begründung:
Es steht eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Grünflächenpflege zur Verfügung, die zu einer ökologischen Aufwertung der Flächen sowie zu weiteren Vorteilen für Mensch und Umwelt beitragen. Die meisten dieser Maßnahmen sind kostenneutral oder sogar mit einer Reduktion der laufenden Ausgaben für den kommunalen Haushalt verbunden (z.B. durch weniger Mahd- und Bewässerungsaufwand).
Eine Aufwertung kann beispielsweise erreicht werden durch die Anlage heimischer Blühstreifen und -wiesen, priorisierte Ausbringung heimischer Pflanzenarten, Belassen von Totholz, Verzicht auf Einsatz von Dünger und Pestiziden.
Diese Maßnahmen tragen nachweislich zur Förderung der biologischen Vielfalt, Speicherung von Treibhausgasen, sowie Verbesserung des lokalen Mikroklimas bei. Auch sind vielfältig gegliederte Grünflächen für den Menschen attraktiver als monotoner Rasen.
So kann die Stadt Bad Honnef mit einfachen Mitteln einen noch wirkungsvolleren Beitrag gegen den Insektenschwund, im Umgang mit dem Klimawandel und für die Verbesserung der Lebensqualität der Bad Honnefer Bürgerinnen und Bürger leisten und ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, auch im Hinblick auf die Gestaltung privater Grünflächen.

Anfragen

1. Wie hoch war die Jagdstrecke in den einzelnen Wildarten in den Jagdrevieren und Pirschbezirken in Bad Honnef im Jagdjahr 2022/23? Wie war die Alters- und Geschlechtsstruktur des erlegten Wildes, wie hoch war der Anzahl an Fallwild (nicht durch Jagd zu Tode gekommenes Wild, z.B. durch Strassenverkehr)?
2. Wie hoch waren die Aufwendungen der Stadt für Sach- und Dienstleistungen zur Aufsicht und Durchführung der Jagd?
3. Wie hoch war der messbare Verbiss im Bad Honnefer Forst?

1. Die Streckenstatistik des Jagdjahres 2022/2023 der Eigenjagdbezirke der Stadt werden in einer Excel-Tabelle in der Anlage dargestellt. Die Zahlen des Eigenjagdbezirks Bad Honnef V liegen der Verwaltung nicht vor, da die Jagdpächter nicht verpflichtet sind, diese der Stadt offenzulegen. Es besteht lediglich die Pflicht der Meldung an die Untere Jagdbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. Eine Anfrage an die UJB wurde durch die Verwaltung gestellt, durch die UJB aber nicht rechtzeitig zur Sitzung beantwortet.
2. Im Jagdjahr 2022/2023 wurden insgesamt rund 16.000 € brutto für Sach- und Dienstleistungen zur Aufsicht und Durchführung der Jagd in den in Pirschbezirke aufgeteilten Eigenjagdbezirken I und IV verausgabt. Dazu gehören insbesondere die regelmäßige verpflichtende UVV-Sicherheitskontrolle von Hochsitzen, der Bau neuer Hochsitze an Aufforstungsflächen sowie die Beschaffung von Warnmaterial zur
Absicherung von Bewegungsjagden.
3. Verbiss durch (Schalen-)Wild ist nur ausgesprochen aufwändig durch umfangreiche Stichprobenverfahren schätzbar. Die Erstellung dieser sog. Verbissgutachten ist gesetzlicher Auftrag des Landesbetriebs Wald und Holz NRW. Bislang wurde noch kein Verbissgutachten für den Stadtwald angefertigt. Sogar amtliche Verbissgutachten erfassen nur Schäden an Bäumen von über 20 cm Höhe. Entmischung (durch vollständiges Abäsen/Auffressen der Sämlinge) von die Initialpflanzungen ergänzender, dringend benötigter artenreicher Naturverjüngung auf den Kahlschlägen ist nicht erfassbar. Im Stadtwald ist auffällig, dass trotz vorhandener Samenbäume nur vereinzelt Naturverjüngung der Baumarten Eiche, Douglasie, Tanne, Buche, Lärche u.ä. zu finden ist. Lediglich Fichten sowie Pioniergehölze wie Eberesche, Holunder und Ginster sind in größerer Menge auf den Kahlschlägen festzustellen. Dies lässt auf gravierende Entmischung durch das selektive Äsungsverhalten (Fressverhalten) von insbesondere Rehwild schließen. Messbar sind hingegen die Verausgabungen für notwendige
Kulturschutzmaßnahmen. Seit Beginn der Wiederaufforstung 2019/2020 wurden im Stadtwald insgesamt rund 330.000 € für Verbissschutzmaßnahmen der Pflanzungen verausgabt.

1. Wann ist der Baubeginn vorgesehen und für wann ist die Fertigstellung geplant?
2. Gibt es schon Abstimmungsergebnisse über die Anbindung des Radweges in Königswinter?
3. Wie soll der Radverkehr während der Baumaßnahme geführt werden?
4. Wie soll die Blendwirkung der Straßenfahrzeuge verhindert werden?
5. Ist geplant, die Schließzeit am Bahnübergang Am Steinchen zu verkürzen und hat es dazu schon Abstimmungen gegeben? Derzeit schließt die Schranke bei den nach Honnef fahrenden Straßenbahnen schon bei der Abfahrt an der Station Königswinter-Denkmal.

1. Der Baubeginn ist im Herbst 2023 vorgesehen und die Fertigstellung 2024.
2. Es gab einen Abstimmungstermin mit der Stadt Königswinter. Königswinter war nicht abgeneigt die Geh- u. Radwegeführung auf ihrem Stadtgebiet hier anschließend weiter auszubauen. Konkrete Planungen bestanden hierzu aber nicht. Die Weiterführung in Königswinter ist bisher auch besser ausgebaut, als auf honnefer Stadtgebiet.
3. Während der Baumaßnahme wird der Geh- u. Radverkehr über die Landstraße L193 geführt. Dazu wird die Fahrtrichtung nach Königswinter komplett gesperrt.
4. Es ändert sich an der heutigen Situation in Bezug auf die Führung des Verkehrs auf der L 193 und auf dem Geh- u. Radweg nichts, außer dass für den Geh- u. Radweg eine zeitweise, intelligente und steuerbare Beleuchtung eingeplant wird.
5. Es ist keine Änderung der Schließzeiten der Schranke bekannt. Bedingt durch Bauarbeiten in Königswinter sind auch Eingriffe an den Schranken im Stadtgebiet Bad Honnef (Am Steinchen und Bellvue) erforderlich.

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